Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Angebote
Unsere Angebote sind bezüglich der Preise- und Liefermöglichkeiten stets freibleibend
II. Preise
Die Preise verstehen sich ohne Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer und ab Werk ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und Verpackung, auch bei Teillieferungen. Die Mehrwertsteuer sowie die Kosten für Fracht, Porto, Versicherung und Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise, es sei denn, dass die Lieferzeit kürzer als 4 Monate – vom Vertragsschluss an gerechnet - ist. In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt des Datums der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise.
III. Auftragsannahme
Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt bzw. ausgeliefert wird. Bei einem Auftragsumfang von netto unter EURO 100,- werden EURO 25,- als Abwicklungskostenanteil berechnet.
Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster und dergleichen verantwortlich. Eine Haftung unsererseits im Hinblick auf diesbezügliche Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfender schriftlichen Bestätigung.
Bei Sonderwerkzeugen und nicht Serienfertigungen gelten folgende Über- bzw. Unterlieferungsquoten als vereinbart:
Bis zu | 6 Stück | = 1 Stück |
Ab | 7-12 Stück | = 2 Stück |
Ab | 13-30 Stück | = 3 Stück |
Über | 302 Stück | = 10 % der Bestellmenge |
IV. Lieferterm
Die
Lieferfrist
ist
nur
bindend,
wenn
sie
von
uns
ausdrücklich
als
bindend
bestätigt
wird.
Für
Lieferungsverzögerungen
und
die
Unmöglichkeit
der
Lieferung
haften
wir
nur,
wenn
und
soweit
sie
von
uns
zu
vertreten
sind.
Teillieferungen
sind
zulässig.
Die
Lieferfrist
gilt
als
eingehalten,
wenn
bis
zu
ihrem
Ende
der
Liefergegenstand
unser
Werk
verlassen
hat
oder
die
Versandbereitschaft
der
Ware
mitgeteilt
ist.
V. Lieferung
Die
Gefahr
geht
auf
den
Besteller
über,
sobald
der
Liefergegenstand
das
Werk
verlassen
hat.
Der
Versand
erfolgt
auf
Gefahr
und
Kosten
des
Bestellers.
Verpackung
wird
zum Selbstkostenpreis
berechnet
und
nicht
zurückgenommen.
Abweichungen
vom
Lieferschein
oder
der
Rechnung
sind
innerhalb
von
12
Tagen
nach
Empfang
der
Ware
bei
uns
schriftlich
zu
melden.
Die
Zahlungen
sind
in
EURO
innerhalb
8
Tagen
mit
2
%
Skonto
oder
innerhalb
30
Tagen
netto
zu
leisten.
Für
Zahlungen
gelten
die,
in
der
Rechnung
aufgeführten,
Fristen,
die
entsprechend
vom
Rechnungsdatum
an
gerechnet
gelten.
Rechnungsbeträge
unter
EURO
150,-
sowie
reine
Lohnarbeiten
wie
Nachschärfen
oder
Reparaturen
sind
auf
jeden
Fall
ohne
Abzug
binnen
der
in
der
Rechnung
aufgeführten
Frist
zahlbar.
Bei
Zielüberschreitungen
werden
Zinsen
in
Höhe
von
3 %
über
dem
jeweiligen
Diskontsatz
der
für
uns
zuständigen
Landeszentralbank
berechnet.
Die
Aufrechnung
mit
etwaigen
von
uns
bestrittenen
Gegenansprüchen
des
Bestellers
ist
nicht
statthaft.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte
Ware
bleibt
bis
zur
vollständigen
Bezahlung
der
vertragsgegenständlichen
Forderungen
unser
Eigentum.
Als
Bezahlung
gilt
der
Eingang
des
Gegenwertes
bei
uns.
Im
Falle
des
Zahlungsverzugs
sind
wir
nach
Mahnung
mit
Fristsetzung
von
14
Tagen
ab
Datum
des
Mahnschreibens
zur
Rücknahme
berechtigt
und
der
Besitzer
zur
Herausgabe
verpflichtet.
Unsere
Schadensersatzansprüche
bleiben
davon
unberührt.
VII. Haftung und Gewährleistung
Hinsichtlich
der
Ausführung
unserer
Standardwerkzeuge
gelten
unsere
Katalogangaben,
die
jedoch
einer
technischen
Weiterentwicklung
unterworfen
sind.
Durch
diese
Weiterentwicklungen
bedingte
Änderungen
berechtigen
nicht
zu
Reklamationen.
Unsere
Haftung
für
einen
Schaden
aus
Vertragsverletzung
bzw.
aus
Verletzung
von
Pflichten
bei
Vertragsverhandlungen
ist
ausgeschlossen,
soweit
die
Verletzung
nicht
auf
vorsätzlichem
oder
grob
fahrlässigem
Handeln
oder
Unterlassen
beruht.
Unsere
Gewährleistungspflicht
beschränkt
sich
darauf,
dass
wir
mangelhafte
Teile
unentgeltlich
ausbessern
oder
nach
unserer
Wahl
neu
liefern,
wobei
dem
Besteller
das
Recht
vorbehalten
ist,
bei
Fehlschlagen
der
Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung
Herabsetzung
der
Vergütung
oder
nach
seiner
Wahl
Rückgängigmachung
des
Vertrages
zu
verlangen.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort
und
Gerichtsstand
ist
Witten.
Wir
sind
berechtigt,
am
Hauptsitz
des
Bestellers
Klage
zu
erheben.
IX. Datenschutz
Gemäß § 26 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSchG) geben wir Ihnen bekannt, dass wir Ihre Daten zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer EDV-Anlage gespeichert haben.
Hier können Sie sich die aktuellen und verbindlichen AGB's herunterladen.